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Parkverbot: Verstoß gegen das Menschenrecht?

8 Mär
© Jorg Hackemann

© Jorg Hackemann

Wie Yahoo Deutschland berichtet, will eine Kanadierin ihr Recht, vor dem eigenen Haus zu parken, beim Menschenrechtsgericht in Ontario einklagen. Die Klage richtet sich gegen die Hauptstadt Ottawa. Die dortigen Behörden begründen das Parkverbot damit, dass das Haus von Pamela Howson in einem historischen Bezirk liege.

Die dreifache Mutter, die Parken als ein zu schützendes Menschenrecht ansieht,  fühlt sich ob ihrer Familienumstände diskriminiert. Der Sicherheitssitze für ihre Kinder wegen sei ihr Auto größer als normale Fahrzeuge und sie könne es daher nicht auf der zum Parken vorgesehenen Straße hinter dem Haus abstellen.

Bis zur Entscheidung des Gerichts in den kommenden Wochen will Howson daher weiter vor ihrem Haus parken – illegal!

(Das verwendete Bild dient nur der Illustration und zeigt nicht Pamela Howson.)

 

Hauptsache Warze weg

19 Jun

Sean Murphy war verzweifelt. Wie DNEWS berichtet, hatte er es vergeblich mit Salben und Tinkturen versucht. Auch Ärzte konnten ihm nicht helfen. Also griff er zur Waffe.

Mit Bier trank er sich Mut an und hielt dann mit einer 12-kalibrigen Shotgun einfach drauf. Ziel seiner Schießwut: die hartnäckige Warze am eigenen Mittelfinger!

Problem: Er verlor dabei fast seinen gesamten Mittelfinger und musste sich außerdem vor Gericht wegen unerlaubten Waffenbesitzes verantworten.

Immerhin zeigten die Richter angesichts seines Falles und des zum Beweis vorgelegten Fingerstumpfes Milde und ließen Murphy mit einer 16-wöchigen Bewährungsstrafe und 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit davonkommen.

Damit ist der Verurteilte sehr zufrieden, weiß er doch, dass die Strafe weit höher hätte ausfallen können. Wichtiger ist ihm jedoch die erfolgreiche Therapie: „Das Beste ist: Die Warze ist weg. Sie hat mich echt wahnsinnig gemacht.“